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BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 331.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung von Beschlüssen - Politische Verfolgungsmaßnahmen im Heimatland - Opfer von politisch motivierten Vergeltungsmaßnahmen und Willkürhandlungen
Verfahrensgang
- BVerwG, 03.06.1986 - 9 C 331.85
- BVerwG, 19.06.1986 - 9 C 331.85
- BVerwG, 29.08.1990 - 9 C 331.85
- BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 331.85
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- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 331.85
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) die im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß in den für die Kläger jeweils maßgeblichen Zeitpunkten die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gruppe der Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden habe, und zwar auch nicht für die jüngeren männlichen Tamilen. - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 331.85
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) die im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß in den für die Kläger jeweils maßgeblichen Zeitpunkten die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gruppe der Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden habe, und zwar auch nicht für die jüngeren männlichen Tamilen.